§4 Tierschutzgesetz

Unser Betrieb verfügt über die behördliche Erlaubnis gemäß § 4 TierSchG zur fachgerechten Bekämpfung von Wirbeltieren, insbesondere Ratten und Mäusen. Diese Erlaubnis wird nur an entsprechend qualifizierte Fachbetriebe erteilt und bestätigt den sachgerechten und tierschutzkonformen Umgang bei der Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen.

Gerade für Unternehmen der Lebensmittelbranche, wie Bäckereien, Metzgereien, Restaurants, Lebensmittelhersteller oder andere lebensmittelverarbeitende und lebensmittelvertreibende Betriebe, ist diese behördliche Zulassung von besonderer Bedeutung. Die zuständigen Veterinärämter achten im Rahmen von Kontrollen darauf, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen ausschließlich von entsprechend zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden.

Mit unserer behördlichen Zulassung und langjährigen Erfahrung erfüllen wir alle gesetzlichen Anforderungen und bieten Ihnen eine rechtssichere, professionelle und nachhaltige Schädlingsbekämpfung.

geprüfte Experten

Unsere Mitarbeiter sind das Herzstück unseres Unternehmens. Wir sind stolz darauf, Ihnen ein Team aus qualifizierten und erfahrenen Experten für Schädlingsbekämpfung zur Seite zu stellen. Durch fundierte Fachkenntnisse, regelmäßige Weiterbildungen und den Einsatz moderner Bekämpfungsmethoden sind wir stets auf dem neuesten Stand der Technik und der gesetzlichen Anforderungen.

Ob Ratten, Mäuse, Wespen, Bettwanzen, Schaben oder andere Schädlinge – wir analysieren jedes Problem individuell und entwickeln eine wirksame, nachhaltige Lösung. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unseres umfassenden Fachwissens können wir Sie kompetent beraten und Ihnen in nahezu jeder Situation schnell und zuverlässig weiterhelfen.

Verlassen Sie sich auf professionelle Schädlingsbekämpfung mit höchstem Qualitätsanspruch – für Privatkunden, Gewerbebetriebe und die Lebensmittelindustrie.